PatientInnen, welche im Hausarztvertrag (HZV) eingeschrieben sind, werden gebeten, nur die folgende Praxis im Vertretungsfall aufzusuchen. In jedem Fall muss dem vertretenden Arzt mitgeteilt werden, dass ein HZV-Vertrag vorliegt! Diese Praxis vertritt vorrangig unsere HZV PatientInnen.
(In medizinischen Notfällen oder bei eingeschränkter Mobilität selbstverständlich auch unsere PatientInnen ohne HZV Vertrag)
Dr. med. Carsten Schwarz
Auguststr.1/Ecke Oranienburger Straße
10117 Berlin- Mitte
Telefon: 030 280 44 999
Fax: 030 283 91 870
Öffnungszeiten für unsere PatientInnen:
Mo-Mi / Fr: 08-10 Uhr
Do: 13-15 Uhr
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Für alle anderen PatientInnen stehen folgende Praxen zur Vertretung zur Verfügung:
Praxis Dr. med. Margarete Falbe
Müllerstr. 51, 13349 Berlin
Tel.: 030 45 17 111
Fax: 030 45 97 39 62
www.hausarztpraxis-falbe.de
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Dr. med. Manfred Lapp
Facharzt für Allgemeinmedizin
Müllerstraße 40B, 13353 Berlin
Telefon: 030 - 496 08 07
Fax: 030 - 496 08 06
E-Mail: info@praxis-lapp.de
Internet: www.praxis-lapp.de
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Homepages!
Vorsorge ist besser als Nachsehen
Eine tägliche Situation in unserer Praxis ist folgende: viele gesunde Menschen kommen in unsere Praxis und fragen nach einem Gesundheitscheck. Es kommt auch vor, dass unser Personal direkt aufgefordert wird, eine Laboruntersuchung durchzuführen, um zu kontrollieren, ob denn „alles ok sei“. Die Motivation und das Bedürfnis nach solch einer Routinekontrolle sind nur zu verständlich, schliesslich will man auch beim Thema Gesundheit vorsorgen. Jedoch ist hier die Gesetzeslage eindeutig. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Leistungen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Erkrankung. Die Situation, dass ein gesunder Mensch, welcher sich auch gesund fühlt, nach einer Routine- oder Vorsorgeuntersuchung nachfragt, ist in der Vorstellung der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorhanden.
Wussten Sie, dass wir für keine unserer Blutuntersuchungen für gesetzlich versicherte PatientInnen ein Vergütung erhalten? Im Gegenteil, um die Hürden für eine Laboruntersuchung möglichst hoch zu hängen, werden wir von den Krankenkassen für jede ausgelöste Laboruntersuchung bestraft, in dem das Honorar gekürzt wird. Der Sinn dahinter ist rein wirtschaftlicher Natur, die Krankenkassen wollen Laborleistungen sparen und belohnen alle Ärztinnen, die wenig oder kein Labor bestimmen. Eine Laboruntersuchung kostet aber Zeit und Personalaufwand. Daher können wir Routine oder Vorsorgeuntersuchungen nur im Ramen von den sogenannten Gesundheits-Check-ups anbieten. Diese sind im Alter von 18 bis 35 Jahren genau einmal und ab dem 35. Lebensjahr alle 3 Jahre möglich und beinhalten eine orientierende körperliche Untersuchung, eine Anamneseerhebung der gesundheitlichen Risikofaktoren und die Bestimmung von genau 3 Laborparametern – dem Blutzucker, dem Cholesterinwert und einem Urin Status in Form eines Urin Stix.
Wer unsere Praxis kennt, weiß, dass wir in diese Untersuchung mehr Zeit und Aufwand stecken und auch die Kürzung unseres Budgets in Kauf nehmen, um den PatientInnen eine größere Auswahl an Laboruntersuchungen anzubieten, um das Screenings möglich umfangreich zu gestalten und damit noch besser Risiken für drohende Erkrankungen festzustellen.
Nun ist es in den meisten Fällen so, dass eine Vorsorge bzw. ein Check up aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden kann, ein Behandlungsfall durch einen Arztbesuch aber bereits ausgelöst wird. Zumindest können die Patienten unserer Praxis eine orientierende körperliche Untersuchung und ein orientierendes Arztgespräch zum Thema Gesundheitsvorsorge erwarten, wenn sie dies wünschen.
Weiterführende Untersuchungen wie EKG, Lungenfunktionsprüfung oder Laboruntersuchungen obliegen danach der strengen Indikation für den Ausschluss einer Verdachtsdiagnose, der wir selbstverständlich nachgehen, sollte sich dies im Gespräch andeuten. Ist diese Indikation nicht gegeben, muss die Durchführung einer solchen Routineuntersuchung privat in Rechnung gestellt werden, sollte diese vom Patienten gewünscht sein.
Dazu sind wir als Ärzte im Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung aus wirtschaftlichen Gründen verpflichtet.
Ein Arzt, welcher eine medizinisch nicht notwendige Untersuchung veranlasst oder durchführt, kann in Regress genommen werden, sprich, er muss diese Untersuchung im Ernstfall selbst tragen. Daher ist es wichtig, in einem ersten Gespräch herauszufinden, was medizinisch notwendig ist und welche sinnvollen Leistungen auf Wunsch als Selbstzahler durchgeführt werden sollten.
Wir vertreten zwar die Meinung, das Vorsorge besser als Nachsehen ist, müssen uns aber hier der aktuellen Gesetzeslage beugen. Wir laden sie daher ein, mit uns über dieses Thema weiter zu diskutieren und motivieren sie auch, das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse zu diesem Thema zu suchen.
Gesundheitscheck-ups im Überblick
Herzlich willkommen in der Praxis „MEDI-INTEGRALIS® – Ihre Hausärzte in Mitte“
Um Ihren Besuch und das damit verbundene medizinische Anliegen möglichst angenehm und hilfreich zu gestalten, möchte wir Sie mit einigen Praxisabläufen und Gepflogenheiten vertraut machen.
Unsere Praxis ist offen für alle Patienten der gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Im Schwerpunkt unserer Tätigkeit steht die hausärztliche Grundversorgung. Damit verbunden behandeln und beraten wir alle Patient*innen zu Fragen der Familien-, Alters- und Rehabilitationsmedizin, der umfassenden Gesundheitsvorsorge, der Impf- und Reisemedizin sowie der psychosomatischen Grundversorgung. Alle notwendigen Untersuchungen und Behandlungen versuchen wir möglichst umfassend durchzuführen bzw. eine notwendige Weiterbehandlung durch andere Fachgruppen zu veranlassen und zu koordinieren.
Bitte beachten Sie, dass unsere Praxis das ihm zugewiesene Budget der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschöpft hat, dies bedeutet, dass unsere Vergütung für jeden weiteren Patienten oberhalb dieser Grenze nur noch anteilig vergütet wird. NeupatientInnen müssen daher in die HZV Verträge Ihrer Krankenkassen einwilligen, um auch weiterhin wirtschaftlich für Sie behandeln zu können.
In unserer Praxis herrscht ein sehr angenehmes Betriebsklima. Alle Mitarbeiter*innen sind bemüht, auf die individuellen Bedürfnisse unserer Patient*innen einzugehen. Jedoch kommt es gerade am Empfang zu bestimmten Zeiten zu einem enormen Andrang von Besucher*innen. Bitte tragen Sie durch Ihre Rücksicht und auch durch Ihr Auftreten dazu bei, dieses gute Klima zu erhalten. Manchmal müssen unsere Arzthelferinnen schnell und effektiv arbeiten, um die Fülle an anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Wartezeiten oder die Beschränkung der Kommunikation mit Ihnen auf das Wesentliche sind hierzu nicht immer zu vermeiden und nicht persönlich zu nehmen. Helfen Sie durch ein gute Vorbereitung auf Ihren Besuch dazu bei, dass die Anmeldung zu Ihrem Termin möglichst zügig und reibungslos verläuft, indem Sie pünktlich zum Termin erscheinen. Rechnen Sie mit einer Warte- und Bearbeitungszeit am Empfang von 5 bis 10 Minuten, sodass Sie diese immer mit einplanen sollten. Halten Sie Ihre Krankenkassenkarte oder Ihr Personaldokument bereit, legen Sie, wenn nötig, Überweisungen oder Arztbriefe sowie aktuelle Angaben zu Ihrer Medikation vor. Überprüfen Sie bei jedem Besuch Ihre Kontaktdaten, sollten sich diese zwischenzeitlich geändert haben.
Unsere Ärzte sprechen auch englisch. Bei allen Ärzten muss eine Kommunikation in englisch oder deutsch gewährleistet sein.
Um einen möglichst reibungslosen Ablauf in der Praxis zu gewährleisten, sind wir auf ein striktes Zeitmanagement angewiesen. Die Praxis arbeitet grundsätzlich nach dem Bestellprinzip. Dies bedeutet, dass wir bemüht sind, bei ernsthaften und mittelfristigen medizinische Anliegen, zeitnah einen festen Termin bei einem Ihrer Ärzt*innen zu ermöglichen. Einen Termin vereinbaren Sie telefonisch, per email oder persönlich am Empfang während der Öffnungszeiten. Die vereinbarten Termine sind verbindlich reserviert für Sie! Daher ist es zwingend erforderlich, pünktlich zu diesem Termin zu erscheinen. Im Verhinderungsfall oder bei Verspätung bitten wir grundsätzlich um vorherige Mitteilung. Ein verspätetes Eintreffen zum vereinbarten Termin ist in der Regel mit der Stornierung des Termins verbunden, um die nachfolgenden Abläufe nicht zu verzögern bzw. zu verhindern. Wir bitten hier für diese Regelung um Verständnis, aber wir möchten keine Patient*innen in der Praxis warten lassen, weil verspätet eintreffende Patient*innen den Ablauf verzögern. Dies hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt, daher bitte ich auch unsere neuen Patient*innen um Berücksichtigung dieser Regel.
Für alle akuten und nicht aufschiebbaren Anliegen sowie für Patient*innen, die verspätet zum Termin erscheinen, sind täglich Akutsprechzeiten eingerichtet. Hier können Sie ohne Vorankündigung erscheinen, müssen jedoch durch die Reihenfolge und der Dringlichkeit der einzelnen Besuchsfälle mit Wartezeit rechnen. Außerdem bitten wir um Verständnis, dass die Behandlung und das Arztgespräch bei den Akutterminen auf das Wesentliche beschränkt bleibt, um die Wartezeiten für die nachfolgenden Patient*innen erträglich zu gestalten. Für alle chronischen bzw. nicht dringlichen Anliegen vereinbaren Sie bitte einen Termin, gern auch direkt während der akuten Konsultation.
Sie erhalten beim Besuch einen Laufzettel, den Sie bitte Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin aushändigen. Dieser dient der diskreten Kommunikation zwischen dem Empfang und Ihrem Arzt bzw. Ärztin, um alle durch Ihre Behandlung notwendigen Maßnahmen (Rezepte, Überweisungen, Verordnungen, Adressen, Neuterminierung eines Folgebesuches sowie Formulare) nach der Konsultation durchzuführen und zu koordinieren. Bitte versuchen Sie, Ihre medizinischen Fragen möglichst während der Konsultation bei Ihrem Arzt bzw. Ärztin zu stellen und am Empfang auch aus Rücksicht auf andere Patient*innen eine diskrete und möglichst kurze Kommunikation zu pflegen.
Wir versuchen, Ihre Termine grundsätzlich immer bei Ihrem vertrauten Hausarzt/Hausärztin zu ermöglichen. Im Akutfall müssen Sie jedoch damit rechnen, von einem unserer anderen Ärzt*innen behandelt zu werden, da die Sprechzeiten unserer Ärzt*innen variieren und zeitversetzt stattfinden. Da wir nur über ein Praxisprogramm verfügen, sind Ihre Behandlungsdaten grundsätzlich von allen Ärzt*innen dieser Praxis einsehbar. Mit der Aufnahme in unserer Praxis stimmen Sie widerruflich zu, dass Sie einverstanden sind, dass Ihre Akte von allen Ärzt*innen der Einrichtung im akuten Behandlungsfall bearbeitet werden dürfen.
Alle Patient*innen mit chronischem oder wiederkehrendem Behandlungsbedarf bitten wir, Rezept- oder Überweisungswünsche möglichst telefonisch oder per email anzukündigen. Bitte suchen Sie die Praxis bei Rezeptwünschen oder aus anderen organisatorischen Anliegen (also wenn Sie keinen Arzt sehen wollen) nicht unangekündigt während der Akutzeiten auf, dies hält den Praxisablauf aufgrund des Andrangs von Akutpatient*innen unnötig auf. Des Weiteren besteht bei Rezeptwünschen, die der Verschreibungspflicht unterstehen und die nicht Teil einer Dauermedikation sind sowie für sämtliche Schlaf-, Schmerz- oder Beruhigungsmittel oder Arzneien, die dem Betäubungsmittelgesetz unterworfen sind, grundsätzlich eine Pflicht zur Arztkonsultation. Diese Rezeptwünsche werden nicht am Empfang bearbeitet oder gar ausgegeben, unabhängig von den Gepflogenheiten anderer Arztpraxen oder gewohnter Praxis beim vorhergehenden Hausarzt. Dies gilt auch für Rezepte von Angehörigen oder Bekannten.
Wir würden uns freuen, wenn diese Information dazu dienen wird, Ihren Aufenthalt in unserer Einrichtung angenehm zu gestalten und Ihr medizinisches Anliegen so gut wie möglich zu behandeln. Als große Hausarztpraxis müssen wir einerseits den uns gestellten Behandlungsauftrag erfüllen, andererseits wollen wir dies aber auch immer mit Rücksicht auf alle Patienten umsetzen. Bitte helfen Sie uns mit, diesen Auftrag zusammen zu gestalten. Wir gehen davon aus, dass bei Aufnahme in unsere Patientenkartei und nach Erhalt dieser Information Sie sich mit den Abläufen unserer Einrichtung einverstanden erklären.
In der Hoffnung, Ihnen immer gut helfen zu können, wünsche wir Ihnen Alles Gute und immer beste Gesundheit,
Ihr Team von MEDI-INTEGRALIS®
Wir sind Mitglied im AGBAN und ANCN
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